Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von
Ferienwohnungen am Haus diekblick:
1. Reservierung/Buchung und Vertragsabschluss (Mietvertrag):
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet
(via Mail), aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die
schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 3 formuliert - die Zahlungsfristen
nicht eingehalten werden.
Der Vermieter bietet die Wohnung nun nicht mehr für den betreffenden Zeitraum an und macht die Reservierung im Belegungskalender kenntlich.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (z.B Strom, Gas, Heizung) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn,
sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine
verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B.
Bettwäsche-Set, Handtuch-Set, ...), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind
diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.
3. Zahlungsfristen
Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen – nach Erhalt Buchungsbestätigung durch den Vermieter – eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 6
Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages sofort per Überweisung. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht
rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieses
Vertrages.
4. Kaution
Die Kaution beträgt 200,00 €.
Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht
verzinslich. Die Kaution wird normalerweise am Abreisetag wieder erstattet. Sollte jedoch bei der Abnahme Schäden zu sehen sein, die über 50,- Euro liegen,
dann wird die Kaution noch bis zur Verrechnung der Schäden einbehalten.
5. Bankverbindung des Vermieters
Empfänger : Haus diekblick, Cornelia Held
Name der Bank: Bremer Landesbank
Kontonummer: 2001 116 748 BLZ: 290 500 00
(IBAN DE80 2905 0000 2001 1167 48, BIC BRLADE22XXX)
6. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 17.00 Uhr in vertragsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche
Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft
folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr
geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten
selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren
der Papierkörbe und Mülleimer.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis
geschuldet.
7. Sorgfältiger Gebrauch, Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern
Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Wird das Ferienhaus mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und
entschädigungslos auflösen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit
sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,
unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter
ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes
ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den
Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim
Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Einnahmen in der nachfolgenden Höhe
zu leisten:
Rücktritt bis 45. Tag vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
ab 44. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
ab 29. bis 15. Tag vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
ab 14. bis 02. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
danach 90%
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
9. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung,
Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten
ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Einnahmen verlangen.
10. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann durch den Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte,
soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet,
die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
12. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis
des Vermieters und nur für das Ziegelhaus im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn
Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
13. Aufsichtspflicht
Da sich auf dem Grundstück Tümpel und angrenzende Siele befinden, müssen Kinder immer in Sichtweite des Mieters bleiben. Eltern haften für ihre Kinder.
14. Spielturm
· Benutzung auf eigene Gefahr
· Benutzung nur für kleinere Kinder unter Aufsicht von Erwachsenen
15. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des
Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.